Fahrzeug: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B
Fahrzeug: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B 96
Fahrzeug:   Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.  Mindestalter:   17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre  Sonstiges:  Eingeschlossene Klassen: keine   Klasse BE
Fahrzeug: bbH 25 km/h, Hubraum max. 50 cm³ Mindestalter: 15 Jahre Sonstiges: Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung.
Mofa
Fahrzeug: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Mindestalter: 15 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse AM
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mindestalter: 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Bestiz Klasse B Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM !!!Diese Fahrerschulung berechtigt zum Führen der oben genannten Fahrzeuge, aber nur innerhalb Deutschland. Außerhalb Deutschlands wird diese Fahrerschulung nicht anerkannt!!! !!!Ein Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse ist ebenfalls nicht möglich!!!
Klasse A1 / B 196
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge auch mit mehr Hubraum, aber nur bis bis 15 kW Motorleistung. Mindestalter: 16 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 möglich. Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A1
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter: 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A möglich. Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A2
Fahrzeug: Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge Mindestalter: 20 / 24 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Klasse A
Fahrzeug: Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger). Mindestalter: 16 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse L
Fahrzeug: Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h / 18 Jahre bis 60 km/h Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse T
2003 - 2021 Fahrschule Kolaschnik
Impressum Datenschutz AGB´s
Sammelruf mit AB: 08031 / 99 2 66 Büro / Whatsapp: 01522 / 45 61 356 Fahrlehrer: Manfred: 0171 / 77 34 32 9 Tom: 0173 / 66 95 91 4 E-Mail-Adressen: Manfred: fahrschule-kolaschnik@web.de Tom: tom-fahrschule-kolaschnik@web.de Büro: buero-fahrschule-kolaschnik@web.de
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B
Fahrzeug: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B 96
Fahrzeug:   Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.  Mindestalter:   17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre  Sonstiges:  Eingeschlossene Klassen: keine   Klasse BE
Fahrzeug: bbH 25 km/h, Hubraum max. 50 cm³ Mindestalter: 15 Jahre Sonstiges: Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung.
Mofa
Fahrzeug: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Mindestalter: 15 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse AM
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mindestalter: 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Bestiz Klasse B Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM !!!Diese Fahrerschulung berechtigt zum Führen der oben genannten Fahrzeuge, aber nur innerhalb Deutschland. Außerhalb Deutschlands wird diese Fahrerschulung nicht anerkannt!!! !!!Ein Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse ist ebenfalls nicht möglich!!!
Klasse A1 / B 196
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge auch mit mehr Hubraum, aber nur bis bis 15 kW Motorleistung. Mindestalter: 16 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 möglich. Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A1
Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter: 18 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A möglich. Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A2
Fahrzeug: Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge Mindestalter: 20 / 24 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Klasse A
Fahrzeug: Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger). Mindestalter: 16 Jahre Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse L
Fahrzeug: Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h / 18 Jahre bis 60 km/h Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, L
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