2003 - 2021 Fahrschule Kolaschnik
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der
Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter:
17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B
Fahrzeug:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von
mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B 96
Fahrzeug:
bbH 25 km/h, Hubraum max. 50 cm³
Mindestalter:
15 Jahre
Sonstiges:
Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis
benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung
mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung.
Mofa
Fahrzeug:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h, einer
Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4
kW und einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer
anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei
Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr
als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und
einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 cm³ oder einem
Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht
mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4
kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6
kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen
Leermasse von 425 kg und einem
Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer
anderen Antriebsform.
Mindestalter:
15 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse AM
Fahrzeug:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum
von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW, bei denen das
Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht
übersteigt.
Mindestalter:
25 Jahre und mindestens 5 Jahre Bestiz Klasse B
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM
!!!Diese Fahrerschulung berechtigt zum Führen der
oben genannten Fahrzeuge, aber nur innerhalb
Deutschland.
Außerhalb Deutschlands wird diese Fahrerschulung
nicht anerkannt!!!
!!!Ein Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse ist
ebenfalls nicht möglich!!!
Klasse A1 / B 196
Fahrzeug:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von
nicht mehr als 11 kW, bei denen das
Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht
übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge auch mit
mehr Hubraum, aber nur bis bis 15 kW Motorleistung.
Mindestalter:
16 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM
Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur
Klasse A2 möglich.
Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine
Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte
praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A1
Fahrzeug:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung, bei
denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg
nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer
Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet
sind.
Mindestalter:
18 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur
Klasse A möglich.
Es ist kein weiterer Theorieunterricht und auch keine
Theorieprüfung notwendig, sonder nur eine verkürzte
praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Klasse A2
Fahrzeug:
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige
Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
20 / 24 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Klasse A
Fahrzeug:
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h),
die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch
mit Anhänger).
Mindestalter:
16 Jahre
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse L
Fahrzeug:
Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach
ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern).
Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h / 18 Jahre bis 60 km/h
Sonstiges:
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse T