Klasse AM
Fahrzeug: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Zugelassen sind außerdem dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von höchstens 4 kW, einer Leermasse von maximal 270 kg und entweder einem Fremdzündungsmotor mit bis zu 50 cm³, einem Selbstzündungsmotor mit bis zu 500 cm³ oder einer alternativen Antriebsform.
Ebenso umfasst die Klasse AM leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bis zu 6 kW, jeweils mit maximal zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leermasse von maximal 425 kg und einem entsprechenden Verbrennungs- oder anderen Antrieb.
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Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine