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Führerschein­klasse Zweirad

Fahrschule Thomas Kolaschnik

Führerscheinklasse Zweirad - Klasse A1 / B 196

Ob als klassischer Motorradführerschein oder praktische Zusatzregelung für Autofahrer – mit Klasse A1 oder B196 darfst du Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW fahren.

Der Unterschied liegt im Weg dorthin: Während A1 ein regulärer Führerschein mit Prüfung ist, bietet dir B196 als Inhaber der Klasse B eine vereinfachte Möglichkeit über eine Fahrerschulung – ohne zusätzliche Prüfung. Beide Varianten bringen dich sicher auf zwei Räder – je nachdem, was besser zu dir passt.

Wichtige Infos auf einen Blick
  • Krafträder bis 125 cm³ & bis 11 kW erlaubt
  • A1: klassischer Führerschein mit Prüfung (Mindestalter: 16 Jahre)
  • B196: nur Fahrerschulung, keine Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland
  • Mindestalter für B196: 25 Jahre + 5 Jahre Klasse B

Mofa

Fahrzeug: Einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Sonstiges: Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt.
  • Es muss jedoch eine Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Um die Prüfbescheinigung zu erhalten, muss man theoretischen Unterricht, eine theoretische Prüfung sowie 2 Fahrstunden absolvieren.
  • Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.

Klasse AM

Fahrzeug: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Zugelassen sind außerdem dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von höchstens 4 kW, einer Leermasse von maximal 270 kg und entweder einem Fremdzündungsmotor mit bis zu 50 cm³, einem Selbstzündungsmotor mit bis zu 500 cm³ oder einer alternativen Antriebsform.

Ebenso umfasst die Klasse AM leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bis zu 6 kW, jeweils mit maximal zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leermasse von maximal 425 kg und einem entsprechenden Verbrennungs- oder anderen Antrieb.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine



Klasse A1

Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Ebenfalls erlaubt: dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW Motorleistung.

  • Mindestalter:
    16 Jahre
  • Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM
  • Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 ist ein Aufstieg auf Klasse A2 möglich – hierfür ist nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich, ohne zusätzlichen Theorieunterricht oder -prüfung.

Starte jetzt deine Ausbildung – wir begleiten dich auf dem Weg zum Führerschein!

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Klasse B196

Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B
  • Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: keine
  • Diese Fahrerschulung berechtigt zum Führen der oben genannten Fahrzeuge, aber nur innerhalb Deutschland.
  • Außerhalb Deutschlands wird diese Fahrerschulung nicht anerkannt.
  • Der vereinfachte Aufstieg (Stufenführerschein) ist nicht möglich

Klasse A2

Fahrzeug: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 35 kW Motorleistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1
  • Nach 2 Jahren Besitz ist eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A möglich.
  • Es ist kein weiterer Theorieunterricht und keine Theorieprüfung notwendig, sondern nur eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.

Klasse A

Fahrzeug: Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, ohne Leistungsbeschränkung.

  • Mindestalter:
    24 Jahre bei Direkteinstieg
    20 Jahre, wenn seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 (Aufstiegsregelung)
    21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • Sonstiges: Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
  • Beim Aufstieg von A2 auf A genügt eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung, ohne zusätzliche Theorieausbildung oder -prüfung.

Umfang und Ablauf der Ausbildung

Ob Roller oder Motorrad – der Weg zum Führerschein beginnt mit einer fundierten Ausbildung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie erarbeitest du dir die wichtigsten Grundlagen rund um Verkehrssicherheit, Regeln und Fahrverhalten.

Parallel oder im Anschluss geht es in die Praxis: Hier lernst du dein Fahrzeug kennen, bekommst Routine im Umgang mit Maschine, Verkehr und Situationen des Alltags. Wie schnell du zur Prüfung gehst, hängt ganz von deinem Lernfortschritt ab – wir begleiten dich individuell und Schritt für Schritt.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (aktuelles Lichtbild)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei B196 zusätzlich: Nachweis über den Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Theoretische Ausbildung

Bevor es auf zwei Rädern losgeht, kommt das nötige Wissen. Im Theorieunterricht behandeln wir Themen wie Verkehrsregeln, Vorfahrt, Fahrphysik, Gefahrenlehre und das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Für die Zweiradklassen gehören auch Inhalte zum speziellen Fahrverhalten von Motorrädern und Rollern dazu.

Du nimmst an 12 Doppelstunden Grundstoff teil, ergänzt um 4 klassenspezifische Stunden für Krafträder.

Unser Ziel: Du gehst nicht nur vorbereitet, sondern sicher in deine theoretische Prüfung.

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung dreht sich alles darum, dich sicher und selbstbewusst auf zwei Rädern durch den Straßenverkehr zu bringen. Du startest mit den Grundlagen: Anfahren, Schalten, Bremsen, Slalomfahren, Ausweichen und das richtige Verhalten in Kurven. Auch das vorausschauende Fahren, Blickführung und das Einschätzen von Gefahren gehören zu deinem Fahrtraining.

Ein fester Bestandteil sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten – sie bereiten dich auf typische, aber anspruchsvollere Situationen vor. Dazu gehören:

  • 5 Überlandfahrten: Du lernst, dich auf Landstraßen sicher zu bewegen, mit höheren Geschwindigkeiten umzugehen und Überholmanöver korrekt durchzuführen.
  • 4 Autobahnfahrten: Du übst das Einfädeln, Spurwechseln, das Einschätzen von Geschwindigkeit und das Verhalten bei hohem Verkehrsaufkommen.
  • 3 Nachtfahrten: Hier trainierst du das Fahren bei Dämmerung und Dunkelheit – mit Fokus auf Lichttechnik, Sichtverhältnisse und angepasste Fahrweise.

Die Zahl der Übungsstunden außerhalb dieser Pflichtfahrten ist individuell – dein Fahrlehrer stimmt den Ablauf genau auf deine Fortschritte ab. Ziel ist es, dich nicht nur prüfungsreif, sondern auch fit für den Alltag auf dem Motorrad zu machen.

Dein Führerschein, dein Weg! Fordere jetzt dein individuelles Angebot an oder sichere dir gleich deinen Platz!

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